Dieser Blog ist bis auf weiteres geschlossen.
Hier noch ein aktueller Flyer unseres hiesigen Bürgervereins:
Lebenswerter Silberberg
Freitag, 31. Januar 2020
Presseschau: Januar 2020
Straßenverkehr
Die B295/B464 zwischen Böblingen und Leonberg wird von Autofahrern gerne zum Abschneiden von Staus am Stuttgarter Kreuz und am Leonberger Dreieeck genutzt. Leider häufen sich dort in letzer Zeit schlimme Unfälle. Hierzu gab es in der Stuttgarter Zeitung am 25. Januar ein Interview mit dem Verkehrsminister. Er meint:
"Ich will aber keine Ersatzautobahn. Meine Philosophie ist: Wir stärken die Hauptachsen des Verkehrs: die A 81 wird durchgehend sechsspurig, die A 8 achtspurig."
Ihm erscheint es vernünftiger ist, den Fernverkehr auf sicheren, gut ausgebauten, großen Hauptstrecken zu bündeln, als diesen über viele kleinere Straßen zu vertüteln. Das kann man durchaus so sehen. Aber Anwohner aufgemerkt: Hermann kündigt hier seine Absicht an, die Autobahnen mit weiteren Spuren auszubauen. Diesmal sollte der Lärmschutz - anders als in der Vergangenheit - wirklich sichergestellt werden (Hintergrund: nach dem letzten Ausbau der A8 wurden zwar Lärmschutzmaßnahmen getroffen, allerdings wurden bereits kurz nach Eröffnung die Lärmgrenzwerte überschritten, was die Behörden nicht so relevant fanden, weil ihnen die Grenzwertverletzung nicht hoch genug war).
Interessant übrigens, dass der Minister diese Strecke als "Ersatzautobahn" bezeichnet. Viele Navis sehen das auch so ...
Bahnverkehr
Vor zwei Jahren haben wir hier festgestellt, dass die Bahn auf der Leonberger Strecke, zwar lärmende Güterzüge fahren läßt, aber keine Genehmigung dafür vorweisen kann (von Bürgern werden ja möglicherweise Genehmigungen überbewertet 😀). Immerhin findet die Bahn inzwischen, dass Leonberg eine Bahnlärmsanierung braucht.
Relevant ist in diesem Zusammenhang ein Bericht in der Süddeutschen vom 27. Januar: Die Anwohner einer anderen Bahnstrecke ohne Betriebsgenehmigung haben die Bahn auf Unterlassung des Lärms verklagt, den Prozess aber inzwischen verloren. Das Gericht bewertet den Bestandsschutz der Bahnstrecke höher als den Gesundheitsschutz für betroffene Anwohner.
Sonntag, 12. Januar 2020
Oberleitungsbusse
gerade kam folgender Hinweis eines Lesers herein:
"Esslingen baut sein Oberleitungsbussystem in den nächsten Jahren auf 63% aus. Es wurden neue Oberleitungsbusse angeschafft. Man muss nicht in die Ferne schweifen, denn das Gute ist so nah ;-)"
Dabei war noch ein Link auf die Stuttgarter Nachrichten. Vielen Dank!
Anlass für diesen Hinweis waren wahrscheinlich Reisefotos in diesem Blog, welche elektrische angetriebene Busse in Tel Aviv, Paris und in den baltischen Hauptstädten zeigen; uns hatte gewundert, dass es solche Busse in vielen (Haupt-)Städten gibt, aber anscheinend nicht bei uns. Jetzt sind wir also positiv überrascht von unseren Nachbarn in Esslingen.
Wenn man zum Thema googelt: O-Busse fahren in Deutschland heute nur in Esslingen, Solingen und Eberswalde. Offenbar kommen sie gerade wieder in Mode. Wikipedia beschreibt die wechselhafte Geschichte der Esslinger O-Busse. Interessant.
Bei dieser Gelegenheit gleich noch ein Link auf den Esslingen-Feinstaub-Lärm e.V., der sich für saubere Luft und Lärmschutz einsetzt.
Mittwoch, 1. Januar 2020
Alles Gute ...
... zum Neuen Jahr mit einigen aktuellen Bildern
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Silvester-Spaziergang am Wasserbach |
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Jahreswechsel |
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Blick aus unserem Dachfenster |
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Neujahrs-Smog bei Sonnenaufgang |
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Silberberger Feinstaubmesswerte zum Jahreswechsel (aktuelle Messwerte gibt es hier: https://feinstaub.rexfue.de/14310) |
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Deutschland im Smog am Neujahrsmorgen gegen 08:00 Uhr (die aktuelle Karte gibt es hier: https://maps.luftdaten.info/#9/48.8322/9.2299) |
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Neujahrsspaziergang |
Freitag, 13. Dezember 2019
Es wird wärmer ...
und das gilt auch bei uns. Die Zeit Online hatte am 10.12.2019 einen Artikel, in welchem man die langjährige Temparaturentwicklung für seinen Wohnort anzeigen kann. So sieht dieses Bild für Leonberg aus (Screenshot):
Die Jahresdurchschnittstemperatur in 2018 lag bei 10.9°C und damit um 2.2°C höher als in den 30 Jahren zwischen 1961 und 1990.
Sonntag, 17. November 2019
Notizen aus der Informationsveranstaltung über die Bahnlärmsanierung in Leonberg
Am 04.11.2019 fand in der Stadthalle eine Informationsveranstaltung über die Bahnlärmsanierung statt:
- Martin Cohn, unser Oberbürgermeister, begrüßte alle Teilnehmer (Bild oben)
- Frau Weiler, die Projektleiterin der Deutschen Bahn, präsentierte den Stand der Planung anhand einer inzwischen im Internet veröffentlichten Unterlage
- viele Bürger hörten interessiert zu und stellten detaillierte Fragen
- die Zeitung berichtete am 06.11.2019 über die Veranstaltung
- die Stadt Leonberg pflegt eine Informationsseite im Internet
[allgemeine Informationen über Schienenlärm und Lärmschutz findet man in der Broschüre über Schienenlärm des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik (ALD)]
Eindrücke, Notizen und Kommentare
- Die Höhe der Lärmschutzwände beeinflusst selbstverständlich deren Schutzwirkung, deren Kosten, die Aussicht der Anwohner und natürlich das Stadtbild. Auf Anregung der Stadt führte die Bahn Lärmberechnungen für unterschiedliche Höhenvarianten durch und erklärte, wie viel mehr Lärmschutz eine Erhöhung der Wände von 3 auf 4 Meter bringt. Es ist erfreulich, dass Zahlen auf den Tisch kommen.
- Es zeigt sich, dass die Verbesserung durch höhere Wände je nach Ort unterschiedlich hoch ausfällt. Mancherorts bringt eine Erhöhung eher wenig, anderswo wird die Lärmschutzwirkung deutlich besser. Man erkennt das an der Anzahl der Grenzwertüberschreitungen, nachdem die Wände stehen. Die genauen Zahlen stehen auf Seite 25 der Bahn-Präsentation, welche wir im Anhang (weiter unten) visualisiert haben. Man sieht: Erhöht man die Wand von 3 auf 4 Meter, dann passiert in Richtung Silberberg-Süd recht wenig. Aber auf der Nordseite halbiert sich die Anzahl der Überschreitungen. Das ist dort als recht spürbar. Die Einwohner der Nordseite müssen sich jetzt ernsthaft überlegen, was ihnen wichtiger ist: wirksamerer Lärmschutz durch eine höhere Lärmschutzwand oder aber eine bessere Aussicht ins Wasserbachtal. Diese Entscheidung dürfte nicht leicht fallen...
- Eine weitere Verlängerung der Wände kommt für die Bahn nicht in Frage, weil es Ausführungsbestimmungen gibt, welche mehr als 50 Meter Überstand hinter der letzten förderberechtigten Wohneinheit verbieten. Die Länge der Wände ist also ausgereizt.
- Die Bahn lehnt Lärmschutzwände für das Haldengebiet ab, weil deren Nutzen-Kosten-Verhältnis zu niedrig sei (unterhalb des Wertes 1 liegt).
- Frau Weiler meint, dass zwar im Straßenverkehr gebogene Lärmschutzwände eingesetzt werden, diese aber für den Bahnverkehr weniger taugen - die Wirksamkeit der Krümmung sei zu gering im Vergleich zu den Mehrkosten und die Biegung würde ferner im Lichtraumprofil stören, was zu Sicherheitsproblemen führen könne. Hier ein Bild von der Autobahn bei München, wie gebogene Lärmschutzwände aussehen:
- Die städtebauliche Gestaltung der Lärmschutzwände ist ein wichtiges Thema, denn dass Stadtbild wird über viele Jahrzehnte von diesen Bauwerken geprägt werden: Man könnte transparente Elemente nutzen, Farbe einsetzen, begrünen, künstlerisch gestalten und vieles mehr. Kreativität scheint aber nicht unbedingt die Stärke der Bahn zu sein, wenn man die Bilder von Lärmschutzwänden in der Präsentationsunterlage anschaut: die sind eher langweilig gestaltet. Die Stadt Leonberg muss (und will) sich darum kümmern, wie man die Wände ästhetisch ins Stadtbild einfügen kann.
- Auch für die Bürgerbeteiligung bei solchen Entscheidungen sieht sich die Stadt in der Pflicht. Sie ist in unseren Augen zwingend nötig, weil man sonst - wenn alles fertig ist - jede Menge besserwisserische Diskussionen auslöst von der Sorte: "Wie konnte man sowas bloß bauen?"
- Inzwischen sieht man bisweilen Lärmschutzwände mit integrierter Photovoltaik. An dieses Thema will die Bahn allerdings nicht herangehen, obgleich sich solche Investitionen ja über die Jahre bezahlt machen. Schade. Die Bahn sagt, sie ziehe Solaranlagen nicht selbst in Betracht, sondern nur dann, wenn ein Betreiber bereitstünde.
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Quelle: EnergieGenossenschaft Inn Salzach |
- Über die zu erwartenden Zugzahlen wurde intensiv und kontrovers diskutiert. Die Bahn möchte Diskussionen darüber aus dem Weg gehen, sie nennt zwar Prognosewerte, aber vermeidet die Nennung jeglicher konkreter Obergrenzen. Natürlich befürchten aber manche Anwohner eine Steigerung des Güterverkehrs, sobald die Lärmschutzwände stehen.
- Die Bahn sagt bei der Diskussion über Zugzahlen, sie richte sich nach offiziellen Prognosen des Eisenbahn-Bundesamts. Eine von der Region Stuttgart zu erwartende Taktverdichtung der S-Bahnen, welche den Güterverkehr in die Nacht verdrängt, Auswirkungen des Ausbaus der Gäubahn und die überall bekannten Kapazitätsengpässe der Rheinbahn wurden wohl noch nicht berücksichtigt (zumindestens wußte die Projektleiterin nichts darüber). Genausowenig berücksichtigt die Deutsche Bahn die zukünftig zu erwartenden Verlagerungen des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene aufgrund schärferer Klimaschutzziele. Mit anderen Worten: Der Lärmschutz ist auf Kante genäht.
- Unser OB Cohn forderte infolgedessen bereits während der Veranstaltung, diese erwartbaren Steigerungen zu berücksichtigen und beim Lärmschutz entsprechende Reserven vorzuhalten. Seitens der Bahn hieß es dazu nur, man halte sich an offizielle Prognosen.
- Gleichzeitig kündigt die Bahn bei Fragen nach einer Obergrenze aber an, die Strecke im Rahmen ihrer Kapazität nutzen zu wollen. Wie hoch mag diese sein? Das kann man recht einfach schätzen: Legt man in den 8 Nachtstunden zwischen 22:00 und 06:00 Uhr einen 5-Minuten-Takt zugrunde, was ja nicht aus der Welt ist, dann liegt die Kapazität bei rund 100 Zügen pro Nacht. Der Lärmschutz wird aber nur für 22 Züge pro Nacht ausgelegt.
- Die Bahn behält sich einerseits vor, die volle Kapazität der Strecke zu nutzen, dimensioniert den Lärmschutz aber andererseits deutlich niedriger. Ein Schelm, der Schlimmes dabei denkt ...
- Die Deutsche Bahn wird im Rahmen der freiwilligen Bahnlärmsanierung ein Planfeststellungsverfahren durchführen. Die bereits erstellte schalltechnische Untersuchung möchte man der Planfeststellung lieber nicht beifügen. Das ist nach dem oben Gesagten nachvollziehbar: denn andernfalls würde man ja Obergrenzen für Zugzahlen und Lärmimmissionen dokumentieren und ggf. die Nutzung der vollen Kapazität einschränken.
- Ein Bürger fragte, ob die Bahnbrücke an der Rutesheimer Str., die aufgrund ihres schlechten Zustandes erneuert werden muss, vor dem Abriss mit Lärmschutzwänden ausgestattet wird, die man dann wieder abreißen muss. Oder ob man die Erneuerung vorzieht und erst danach den Lärmschutz baut. Klar, was jeder wirtschaftlich denkende Bürger hier entscheiden würde. Frau Weiler meinte spontan, dass bis zu einer späteren Erneuerung die Brücke keinen Lärmschutz bekäme und so eine temporäre Lärmschutzlücke entstünde. Sie will sich aber genauer erkundigen ...
Anhang: Zahl der Grenzwertüberschreitungen in Abhängigkeit von der Höhe der Lärmschutzwand
LSW1: Leonberg Kernstadt, Bahnhofstr.
LSW2: Leonberg Kernstadt, Rutesheimer Str. / Scheffelstr.
LSW3: Silberberg, Drosselweg / Wasserbachstr.
LSW4: Silberberg, Finkenweg / Friedrich Haug Str.
Aufgetragen ist die Anzahl der Wohngebäude, die nach dem Bau einer Lärmschutzwand nachts einen Fassadenpegel oberhalb des Auslösewertes 57 dB(A) aufweisen, in Abhängigkeit von der Wandhöhe. Wohngebäude mit Überschreitung haben Anspruch auf die Förderung von Lärmschutzfenstern. Selbstverständlich sinkt die Zahl der Überschreitungen je höher man die Wände baut. Bei LSW2 (rot) und LSW4 (grün) bringt eine Erhöhung der Wand von 3 auf 4 Meter eine signifikante Verbesserung der Lärmschutzwirkung. Bei den anderen Wänden (blau, gelb) lohnt eine Erhöhung weniger.
Freitag, 1. November 2019
Informationsveranstaltung zur Bahnlärmsanierung
1. Neulich kam eine Einladung ...
Die Deutsche Bahn lädt diejenigen Leonberger, die sowohl vom Bahnlärm betroffen, als auch im Rahmen der kommenden Sanierung förderberechtigt sind, am 04.11.2019 in die Leonberger Stadthalle ein. Natürlich kann, darf und sollte jeder kommen.
2. Worum geht es eigentlich?
Kurz gesagt: Die Bahn plant in Leonberg mancherorts Lärmschutzwände zu errichten. Dort, wo es danach immernoch zu laut ist, werden Lärmschutzfenster finanziell gefördert. Bezahlt wird das Programm vom Bund. In der Veranstaltung informiert die Deutsche Bahn AG die Öffentlichkeit. Das kann man nutzen, um Fragen zu stellen und
- bei Bedarf wirksamere Lärmschutzmaßnahmen zu verlangen
- Bürgerbeteiligung bei der Planung anzubieten und Ideen einzubringen
- weitere Aspekte wie z.B. städtebauliche Gestaltung anzusprechen
Die Bahnlärmsanierung ist eine große und einmalige Chance für Leonberg. Andererseits: Lärmschutzwände werden zukünftig das Stadtbild stark prägen. Die Angelegenheit ist also wichtig.
Die nun folgende Liste dient als Anregung zur Formulierung eigener Fragen. Gerne dürfen Sie aber auch Fragen aus dieser Liste stellen, wenn das Thema Sie interessiert. Jeder Leonberger Bürger sollte mitreden, wenn er sich vom Lärm betroffen fühlt oder wenn ihm das Stadtbild wichtig ist.
Wer sich jetzt nicht beteiligt, braucht später nicht über die Ergebnisse zu meckern.
Wer sich jetzt nicht beteiligt, braucht später nicht über die Ergebnisse zu meckern.
3. Fragenliste
Fragen in kursiver Schrift
Kommentare in Normalschrift
Betroffene aus allen Stadtteilen könnten fragen, ob es vielleicht noch bessere Maßnahmen als die geplanten gibt (das etwas sperrige und komplizierte Thema "Nutzen-Kosten-Verhältnis" NKV wird im Anhang genauer erklärt):
Um wieviele dB(A) würde sich in meinem Stadtteil die Lärmbelastung vermindern, wenn man anstatt 3 Meter hoher Lärmschutzwände 4 Meter hohe Wände aufbaut, und wie hoch liegt dann der Wert des Nutzen-Kosten-Verhältnisses? Um wie viel würde dadurch die Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung sinken?
Anwohner aus dem Haldengebiet dürfte Folgendes interessieren:
Bei uns ist noch kein aktiver Lärmschutz geplant. Um wieviele dB(A) würde sich in meinem Stadtteil die Lärmbelastung vermindern, wenn man bei uns eine Lärmschutzwand baut, und wie hoch liegt der Wert des Nutzen-Kosten-Verhältnisses dafür? Um wie viel würde die Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung sinken?
Wird das vom Bund zur Verfügung gestellte Geld vollständig ausgegeben oder spart man auf Kosten der Leonberger?
Schöpft die Deutsche Bahn tatsächlich ihren vollen Finanzierungsspielraum bis NKV=1 aus?
Wohngebäude, die nahe der Mitte einer Lärmschutzwand liegen, sind besser geschützt, als Gebäude an deren Anfang oder Ende. Sollte man deshalb die Wände vielleicht lieber länger bauen? Die Wände wurden inzwischen zwar bereits etwas länger geplant als im allerersten Ansatz, aber reicht diese Verlängerung wirklich oder geht da noch mehr?
Um wieviele dB(A) würde sich bei mir die Lärmbelastung vermindern, wenn man die Lärmschutzwand 50 oder 100 Meter länger bauen würde und wie hoch wäre dann der Wert des Nutzen-Kosten-Verhältnisses? Um wieviel würde dadurch die Zahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung sinken?
In der aktuellen Planung kommen einzig nur Lärmschutzwände und Schallschutzfenster vor. Es gibt aber noch sehr viele weitere Möglichkeiten und außerdem Kombinationen von Maßnahmen, die man zum Lärmschutz einsetzen könnte. Die Bahn ist schlicht nach „Schema F“ vorgegangen: es gibt drei Meter hohe Lärmschutzwände und Schallschutzfenster (oder gar nichts). Alternativen wurden nicht genauer betrachtet. Schade, oder?
Es sind nicht nur Lärmschutzwände und Schallschutzfenster als Lärmschutzmaßnahmen denkbar, sondern auch vieles andere mehr. Ich denke da beispielsweise an zusätzlichen mittig zwischen den Gleisen angeordneten beidseitig absorbierende Schallschutzwände, gekrümmte bzw. bogenförmige Lärmschutzwände, komplette Einhausungen, den Einsatz innovativer Materialien wie Holzbeton, den Aufsatz von schallweichen Beugekanten, Schienenschmierung, Schienenstegdämpfer oder -abschirmungen, Brückenentdröhnung, elastische Schienenlagerung, besonders überwachte Gleise usw. Viele Wege führen nach Rom. Warum betrachtet die Bahn keine weiteren Maßnahmen? Welche Wirksamkeit in dB(A), sowie welches Nutzen-Kosten-Verhältnis hätten diese alternativ zu oder in Kombination mit den geplanten konventionellen Lärmschutzmaßnahmen?
Es gibt schöner aussehende Alternativen zu langweiligen grauen Lärmschutzwänden:
Lärmschutzbauten gelten als hässlich. Drei oder vier Meter hohe glatte, senkrechte, langweilig grau angestrichene Wände gewinnen keinen Schönheitspreis. Welche Gestaltungsmöglichkeiten werden geprüft? Wo bleibt hier die Kreativität? Welche Künstler sind bei der Gestaltung eingebunden?
Wer verantwortet eigentlich die städtebauliche Gestaltung der Lärmschutzbauten? ... die Stadtverwaltung, der Gemeinderat, der Oberbürgermeister, die Deutsche Bahn oder niemand von allen ...
Lärmschutz in München mit integrierter Solaranlage
Warum eigentlich nicht Photovoltaik als Zusatzfunktion integrieren?
In München und anderswo stehen Lärmschutzwände mit integrierten Solaranlagen. Die Zeit ist heutzutage doch reif für solche Lösungen. Neben Erfüllung ihres Hauptzwecks (Lärmschutz) verdienen derartige Anlagen über die Jahre ihre Anschaffungskosten, weil man ja den produzierten Strom verkaufen kann. Strom wird doch immer gebraucht. Warum werden in Leonberg keine Lärmschutzwände mit Photovoltaik vorgesehen?
Den meisten Lärm machen bei uns die Güterzüge und am meisten stört uns das in der Nacht. Genehmigt werden die durchschnittlichen Zugzahlen, aber kontrollieren kann die niemand.
Wenn im Rahmen der Planfeststellung nachts durchschnittlich 22 Güterzüge genehmigt werden, wieviele dürfen dann in einer verkehrsreichen Nacht tatsächlich fahren? Das sind doch mehr als 22, oder? Ab wie vielen nächtlichen Güterzügen kann ich mich darüber beschweren? Und bei wem?
Der Verband Region Stuttgart denkt über eine weitere Taktverdichtung während der Hauptverkehrszeiten bei den S-Bahnen nach. Welche Auswirkungen hätte eine Taktverdichtung auf die Anzahl der nächtlichen Güterzüge? Hat die Bahn eine Taktverdichtung in ihren schalltechnischen Untersuchungen bereits berücksichtigt?
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(Quelle Hintergrundbild: Wikimedia Commons) |
Die heutige Informationsveranstaltung ist ein sehr guter Schritt zur Bürgerbeteiligung. Aber: Bürgerbeteiligung heißt mehr als nur Informieren. Bürgerbeteiligung bedeutet auch Anhören, Einbeziehen, Mitgestalten und Mitentscheiden. Welche weiteren konkreten Schritte unternimmt die Deutsche Bahn zur Vertiefung der Bürgerbeteiligung und um einen tragfähigen Konsens mit den betroffenen Anwohnern herzustellen?
Bislang lief die Planung ausschließlich zwischen der Deutschen Bahn und dem Ingenieurbüro Modus Consult. Wenn man Glück hat, hört man vielleicht alle ein oder zwei Jahre, was bei der Planung herausgekommen ist. Auf welche Weise sind Gemeinderäte, Bürgervereine, sowie betroffene Bürger in die Planung einbezogen?
Wenn ich als betroffener Bürger bei der Planung mitwirken will, an wen kann ich mich wenden?
Gibt es einen neutralen Beirat oder einen Steuerkreis? Wer sitzt dort drin und was wird dort entschieden?
Gibt es einen neutralen Beirat oder einen Steuerkreis? Wer sitzt dort drin und was wird dort entschieden?
4. Quellen und Hyperlinks
Ewald Thoma, AGVL: "Auswirkungen der Rastatt-Havarie auf die Zugzahlen", 06.12.2017
ODYSSO, Sendung im SWR über Lärm vom 24.10.2019
ODYSSO, Sendung im SWR über Lärm vom 24.10.2019
5. Was bedeutet das Nutzen-Kosten-Verhältnis NKV?
Höhere Wände bieten zwar besseren Lärmschutz, sind aber teurer. Sie haben deshalb ein schlechteres, d.h. niedrigeres Nutzen-Kosten-Verhältnis „NKV“. Lärmschutzmaßnahmen mit einem NKV oberhalb von 1 sind laut Richtlinie förderwürdig durch den Bund. Überall dort wo das NKV weit über 1 liegt, könnte man vermutlich noch etwas mehr Geld für wirksameren Schutz ausgeben, also zum Beispiel für höhere Lärmschutzwände. Jedenfalls dann, wenn man das möchte.
Wenn bei einer Lärmsanierung einzelne Wohngebäude übrigbleiben, die den Auslösewert von 57 dB(A) immer noch überschreiten, obwohl in der Nähe eine Lärmschutzwand errichtet wurde, dann werden dort als Sekundärmaßnahmen Lärmschutzfenster gefördert. Einen Teil der Kosten trägt der Bund, den Rest zahlt der Hausbesitzer. Ein gutes Maß dafür, wie effektiv die geplante Bahnlärmsanierung tatsächlich ist, ist die Anzahl der Überschreitungen nach der Sanierung. Je weniger Überschreitungen, desto erfolgreicher war die Sanierung.
Hier die Zahlen laut aktuellem Stand der Planung:
Wir erwarten daher eine umso stärkere Pegelminderung (um wieviel?) und weniger Überschreitungen (wieviele?), je höher man die Wände baut. Das NKV muss dabei oberhalb 1 bleiben (wie sehr?), damit der Bau der Wand förderwürdig ist. Das NKV liegt in der aktuellen Planung recht deutlich über 1, was vermutlich heißt, dass der Finanzrahmen nicht ausgeschöpft wird. Mit anderen Worten: Es wäre Geld für einen wirksameren Lärmschutz vorhanden. Stattdessen bietet man die Förderung von Lärmschutzfenstern an, bei denen der Hausbesitzer zuzahlen muss.
Vergleichbare Argumente gelten für die Länge der Lärmschutzwand oder alternative Schutzmaßnahmen.
Vergleichbare Argumente gelten für die Länge der Lärmschutzwand oder alternative Schutzmaßnahmen.
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